Mit der richtigen Planung zum energieeffizienten Betrieb
Effiziente Energieberatung für Geschäftskunden
Unsere Leistungen für Geschäftskunden
Leistungen für Geschäftskunden
Portfolio Analyse Die energetische Performance Ihrer Liegenschaften als Risikobewertung und die Identifizierung von ineffizienten Immobilien im Portfolio auf einen Blick – das alles und viel mehr kann unsere Portfolioanalyse!
Rahmenverträge Wir bieten Ihnen gerne individuelle kompakte Lösungen für mehrere Projekte gleichzeitig und darüber hinaus.
Energieausweise Egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Wir haben Ihre Immobilien im Blick und erstellen rechtskräftige Ausweise für jede Liegenschaft.
Energieberatung Ihre Objekte liegen uns am Herzen! Deshalb betreuen und beraten wir Sie umfangreich, von der Energieberatung bis zur Fördermittelbeantragung, energetischen Fachplanung und Baubegleitung.
Energieaudit Umfassend, klar, präzise: Unser Energieaudit in Anlehnung an die DIN EN 16247 stellt den energetischen Zustand Ihrer Immobilien dar und untersucht betriebliche, bauliche und anlagentechnische Entwicklungsmöglichkeiten. Entdecken Sie mit uns das volle Potenzial!
Weiteres Anliegen Sie haben auf den ersten Blick noch nicht gefunden was Sie suchen? Die dargestellten Leistungen decken nur einen Teil unserer Tätigkeiten ab. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Alle wichtigen Informationen an einem Ort Vielleicht liegt schon alles vor was wir brauchen, um das Projekt zu starten! Stöbern Sie hier durch unsere Checklisten und Infomaterial:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Dekarbonisierung ist in aller Munde - die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG) unterstützt Sie dabei monetär und wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Immobilienverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften, Gewerbeimmobilienbesitzer
Häufig gestellte Fragen
Das GEG schreibt unter anderem die Dämmung von obersten Geschossdecken, den Austausch alter Heizkessel (älter als 30 Jahre, sofern nicht Brennwert- oder Niedertemperaturkessel) sowie den hydraulischen Abgleich bei größeren Heizungsanlagen bei einem Heizungstausch vor. Wenn die oberste Geschossdecke nicht den Mindestwärmeschutz erfüllt, muss sie gedämmt werden. Dies gilt für Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten oder für vermietete Objekte. Rohrleitungen der Heizungs- und Warmwasserverteilung müssen in unbeheizten Räumen gedämmt sein. Die Pflicht betrifft alle Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und gewerblichen Gebäuden.
Heizkessel in vermieteten Bestandsgebäuden, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden, es sei denn, es handelt sich um Brennwert- oder Niedertemperaturkessel.
Das Gesetz verpflichtet Vermieter, einen Teil der CO₂-Kosten der Heizkostenabrechnung zu übernehmen. Die Aufteilung erfolgt nach einem Stufenmodell basierend auf dem energetischen Zustand des Gebäudes. Unternehmen sollten prüfen, ob energetische Sanierungsmaßnahmen langfristig wirtschaftlicher sind. Diese Untersuchung übernehmen wir gern im Rahmen einer Portfolioanalyse oder Energieberatung auf Objektebene für Sie.
Der Anteil hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Bei sehr ineffizienten Wohngebäuden trägt der Vermieter bis zu 95 % der CO₂-Kosten, während bei energieeffizienten Gebäuden der Mieter den Großteil trägt. Bei Nichtwohngebäuden wird der Kostenanteil pauschal hälftig aufgeteilt.
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder umfassend saniert wird.
Ohne gültigen Energieausweis kann ein Bußgeld verhängt werden. Zudem kann eine fehlerhafte Angabe in Immobilienanzeigen rechtliche Konsequenzen haben.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt gewerbliche Immobilienbesitzer mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten für Maßnahmen wie z.B. Dämmung, Fenstertausch oder Heizungserneuerung. Diese Sanierungsmaßnahmen unterliegen technischen Mindestanforderungen.
Das GEG schreibt energetische Mindeststandards für Neubauten und Sanierungen vor. Es regelt auch den Einsatz erneuerbarer Energien und den Primärenergiebedarf von Nichtwohngebäuden. Das GEG stellt in bestimmten Fällen auch Anforderungen an das Energiemanagementsystem oder die Gebäudeautomation.
Neben niedrigeren Betriebskosten verbessern sanierte Gebäude den Immobilienwert, reduzieren CO₂-Kosten und steigern die Attraktivität für Mieter und Käufer.
Die Bewertung erfolgt durch einen zertifizierten Energieberater, der mithilfe von Verbrauchs- oder Bedarfswerten eine Gebäudeanalyse, den Energieausweis oder ein Energieaudit erstellt und individuelle Maßnahmen empfiehlt.
Wir sind schon viele Wege gegangen aber am besten hat sich für Immobilienportfolios das folgende Vorgehen herausgestellt:
- Portfolioanalyse zur Feststellung des status-quo und Ermittlung der energetisch schlechtesten Immobilien, der ältesten Heizungen oder der höchsten CO2-Kosten.
- Nach Ermittlung der potentialreichsten Immobilien wird eine Sanierungsstrategie auf Objektebene entwickelt. Dadurch können im Rahmen objektspezifischer Energieberatungen die sinnvollsten energetischen Maßnahmen empfohlen werden.
- Umsetzung der Maßnahmen für die potentialreichsten Immobilien. Zeitgleich werden die nächstbesseren Immobilien auf Objektebene bewertet.
Ein Energieberater kann eine Bestandsaufnahme durchführen und Sie über gesetzliche Anforderungen sowie Fördermöglichkeiten informieren. Ein Sanierungsfahrplan (iSFP) hilft, sinnvolle Maßnahmen zu planen.
Diese Kunden setzen auf uns Partnerschaften, auf die wir stolz sind – gemeinsam schaffen wir Mehrwert und echte Ergebnisse. Sprechen Sie uns gerne an.
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