Mehr Energieeffizienz für Ihr Zuhause

Individuelle Beratung für Privatkunden

Unsere Leistungen für Privatkunden

Leistungen für Privatkunden

Energieberatung Klimaschutz, Verbesserung des Wohnkomforts, Senkung der Energiekosten – wir schauen gern auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche. Wir für Ihr Projekt!

Energieausweise Rechtskräftige Bedarfs- oder Verbrauchsausweise nach detaillierter Datenaufnahme und Objektbegehung – wir arbeiten präzise und schnell, sodass Sie in Ihrem Projekt vorankommen!

Weiteres Anliegen Sie haben auf den ersten Blick noch nicht gefunden was Sie suchen? Die dargestellten Leistungen decken nur einen Teil unserer Tätigkeiten ab. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Alle wichtigen Informationen an einem Ort Vielleicht liegt schon alles vor was wir brauchen, um das Projekt zu starten! Stöbern Sie hier durch unsere Checklisten und Infomaterial:

Frau, die die an der Wand digitale Thermostatsteuerung für die Zentralheizung zu Hause einstellt

WEG Beratung Die Zukunft Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft soll umweltfreundlich und energieeffizienter gestaltet werden? Wir helfen Ihnen auf dem Weg dorthin mit maßgeschneiderten Lösungen und Konzepten, damit alle Parteien zufrieden sind.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Dekarbonisierung ist in aller Munde - die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG) unterstützt Sie dabei monetär und wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Modernes Ökohaus mit Sonnenkollektoren und Windrädern zur Nutzung alternativer Energien

Wir für Sie – zertifiziert und umfangreich qualifiziert

Hausbesitzer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften

Häufig gestellte Fragen

Ja, Vermieter müssen einen Teil der CO₂-Kosten tragen. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher ihr Anteil. Eine energetische Sanierung kann langfristig Kosten reduzieren.

Ein Energieausweis ist bei Verkauf, Neuvermietung oder umfassender energetischer Sanierung gesetzliche Pflicht. Eigentümer sollten ihn rechtzeitig beantragen, um Bußgelder zu vermeiden.

Energetische Maßnahmen wie z.B. Dämmung, Fenstererneuerung, Heizungsmodernisierung (z. B. Wärmepumpe) oder der Einbau einer Photovoltaikanlage werden durch Zuschüsse oder Kredite der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Diese Sanierungsmaßnahmen unterliegen technischen Mindestanforderungen.

Ja, sowohl Vermieter als auch Selbstnutzer können BEG-Förderungen nutzen.

Das GEG legt fest, dass Neubauten hohe energetische Standards einhalten und erneuerbare Energien anteilig genutzt werden müssen. Für Bestandsgebäude gelten schrittweise neue Anforderungen, besonders beim Austausch des Wärmeerzeugers.

Ja, für selbstgenutzte Immobilien gibt es nach § 35c EStG eine Steuerermäßigung von bis zu 20 % der Sanierungskosten (max. 40.000 € über drei Jahre), sofern keine BEG-Förderung genutzt wird. Die energetischen Sanierungsmaßnahmen unterliegen energetischen Mindestanforderungen.

Ein Energieberater kann durch eine Bestandsaufnahme und Wirtschaftlichkeitsanalyse ermitteln, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie sich diese langfristig amortisieren.

Schon kleine Maßnahmen wie smarte Thermostate, senken der Heizkreistemperatur, Heizungswartung, richtiges Lüften und Dämmung von Heizungsrohren können den Energieverbrauch erheblich reduzieren.

Wärmepumpen, Holzpelletheizungen oder Hybridlösungen mit Photovoltaik können energieeffiziente und förderfähige Alternativen zu Gas- und Ölheizungen sein. Ein sinnvolles Anlagenkonzept kann nicht pauschal genannt werden und ist auf Objektebene zu prüfen.

Die wichtigsten Verpflichtungen sind die Dämmung der obersten Geschossdecke, der Austausch alter Heizkessel (älter als 30 Jahre, wenn es sich nicht um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handelt) und die Dämmung von Heizungsrohren in unbeheizten Räumen.

Ja, wenn der Kessel älter als 30 Jahre ist und es sich um einen Standardkessel handelt (keine Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik). Selbstnutzer, die schon vor dem Stichtag im Haus wohnten, sind ausgenommen

Nein, aber ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen die 65 %-Erneuerbare-Energien-Regel erfüllen. Wärmepumpen oder Hybridlösungen sind daher attraktive Alternativen zu reinen Gas- oder Ölheizungen

Ein Energieberater kann eine Bestandsaufnahme durchführen und Sie über gesetzliche Anforderungen sowie Fördermöglichkeiten informieren. Ein Sanierungsfahrplan (iSFP) hilft, sinnvolle Maßnahmen zu planen.

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